Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Reinigung

 

Die Reinigung wird schonend und sachgemäß nach dem auf dem Pflegehinweis gemachten Angaben durchgeführt.

 

§ 2 Mängel am eingelieferten Reinigungsgut

 

Die Reinigung ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z. B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der Textilreiniger dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.

 

§ 3 Rückgabe des Reinigungsgutes

 

Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (Ticket). Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen.

 

§ 4 Nicht abgeholtes Reinigungsgut

 

Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Termin und ist dem Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Nach Ablauf eines Kalenderjahres hat der Kunde keinen Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös.

 

§ 5 Mängel

 

Mängel am Reinigungsgut müssen bei Abholung angezeigt werden. Für verspätet angezeigte Mängel übernimmt die Reinigung keine Haftung, es sei denn der Kunde kann den Nachweis führen, dass der Mangel unmittelbar durch die Reinigung verursacht wurde.

 

§ 6 Haftungsgrenzen

 

Der Textilreiniger haftet für den Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertesl gemäß der jeweilis aktuellen Zeitwerttabelle des deutschen Textilpflegerhandwerks. Für Bearbeitungsschäden haftet der Textilreiniger nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Ansonsten ist die Haftung auf das 15fache des Bearbeitungspreises begrenzt.